Joseph Thüte – Bürgermeister in Birnbaum (1939-1945) und Zirke (1939-1941)
Dr. Wolfgang Kessler


Joseph Thüte wurde 1891 in Herzebrock (heute Ortsteil von Herzebrock-Clarholz im Landkreis Gütersloh) geboren und verstarb 1984 in Rheda- Wiedenbrück.
Seit 1914 war er bei der Stadt Rheine tätig und wurde 1934 Mitglied der SA und „Bürodirektor“, d.h. leitender Verwaltungsbeamter der Stadt. Für seine „Rädelsführerschaft“ beim Pogrom gegen die jüdischen Rheinenser und der Zerstörung der dortigen Synagoge am 9. und 10. November 1938 wurde er am 30. April 1948 in Münster zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt, wovon ihm am 3. Februar 1954 eine Teilstrafe erlassen wurde, so daß nicht auszuschließen ist, daß er diese Haftstrafe nie angetreten hat.

Bei der Beschäftigung mit der NS-Zeit in Rheine sind der Lokalhistoriker Dr. med. vet. Dieter Weichel und die für die Geschichte der Juden in Westfalen ausgewiesene Historikerin Gertrud Althoff auf die Entnazifizierungsakte Thütes gestoßen, in der er, seit 1938 Parteimitglied, gestützt durch als „Persilscheine“ einzuschätzende Entlastungszeugnisse, seine spätestens am 11./12. November 1939 begonnene Tätigkeit als Amtskommissar (d.h. Leiter der Polizeibehörde) und Bürgermeister (als Organ der staatlichen Verwaltung, nicht der kommunalen Selbstverwaltung) unter der deutschen Besatzung in Birnbaum und (wohl bis 1941) in Zirke, Probleme mit der NSDAP betont: „Auch in Birnbaum begegneten mir viele Schwierigkeiten, da ich ein zu junges Parteimitglied war, zu freundlich mit den Polen und Katholiken“ (S. 14/15 des hier angezeigten Buches).

Der Untersuchungsausschuß der Stadt Rheine, der 1948 seine Entnazifizierung nicht verhindern konnte, stellte dagegen fest, Thüte sei „unbedingt als Aktivist anzusprechen, und diese Tatsache wird belegt durch die Berufung zum Bürgermeister der Stadt Birnbaum“.

Diese Einschätzung entspricht, was Birnbaum betrifft, auch der Aussage Joachim v. Kalckreuths, der im Vorfeld des Bundestreffens der Landsmannschaft Weichsel-Warthe in Bochum 1955 Thüte vor der Teilnahme in einem Brief gewarnt hat, den Leonard v. Kalckreuth 2009 in Nr. 190 des „Heimatgrusses“ (S. 39-40) und noch einmal im „Jahrbuch Weichsel-Warthe“ (Nr. 56. 2010, S. 76-77) veröffentlicht hat (hier S. 27-30 „sozusagen zur Orientierung“ abgedruckt).

In ihrem Buch „NS-Bürgermeister Josef Thüte: Ein deutsches Leben im 20. Jahrhundert“ (Münster 2019, „book on demand im Selbstverlag“, 106 S.) sind Gertrud Althoff und Dieter Weichel, bestärkt durch Albrecht Fischer von Mollard (S. 5-6) nicht nur seinen Tätigkeiten als Verwaltungsbeamter und SA-Sturmführer in Rheine nachgegangen, sondern haben auch mit Unterstützung des Heimatkreises Meseritz-Birnbaum seine Aktivitäten in Birnbaum in der Zeit des „Reichsgaus Wartheland“ untersucht und zahlreiche neue Aspekte oft erstmals entdeckt.

Ob ihre Suchanfrage im „Heimatgruss“ (230, 2019, S. 45-46) Ergebnisse gezeitigt hat, bleibt offen. Sie haben vor Ort in Miêdzychód und im Posener Staatsarchiv recherchiert und widerlegen Thütes Schutzbehauptungen im Entnazifizierungsverfahren. Konkret belegen sie unter der Überschrift „Enteignung und Vertreibung der polnischen Bevölkerung zur Ansiedlung von deutschen Firmen“ aus den Akten:

1) Die Enteignung und Inhaftierung der Grauen Schwestern in Zirke,
2) die Enteignung des Schützenhof-Besitzers in Birnbaum,
3) Die Ansiedlung von deutschen Industriefirmen,
4) Ansiedlungsplanungen für bombengeschädigte Reichsdeutsche zur Germanisierung Birnbaums.

Dazu beschreiben sie den Einsatz polnischer Zwangsarbeiter für Thütes Baustellen. Dem – sehr kurzen – Kapitel „Okkupation und Vertreibung“ in der Stadtgeschichte „Von Birnbaum nach Miêdzychód“ von Torsten Lorenz (Berlin 2005, S. 293-299) hätten sie weitere Akzente der Besatzungspolitik entnehmen können wie die Vernichtung des polnischen kulturellen Gedächtnisses oder die Ansiedlung „volksdeutscher Umsiedler“ (und die damit verbundene „Aussiedlung“, d.h. Vertreibung, eines großen Teils der polnischen Bevölkerung in das „Generalgouvernement“), die Thüte wahrscheinlich nicht initiiert, aber mit Sicherheit vollzogen und organisiert hat (vgl. die Erwähnung auf S. 60).
In der Übersicht über die Reihe der Bürgermeister in Birnbaum (Poczet burmistrzów Miedzychodu. Miedzychód 2007), die Autoren in Birnbaum als Geschenk erhalten haben (S. 44), haben Lucjan Sobkowski und Artur Paczesny Gerhard Buchwald und Josef Thüte in die Reihe der 45 „Stadtväter“ von 1628 bis 2007 aufgenommen (S. 45):

Thüte war seit dem 12. November 1939 kommissarischer Bürgermeister, nach Abschaffung des Amtes wurde er am 1. April 1940 Bezirkskommissar, am 1. Januar 1942 wieder Bürgermeister. Er habe viel in die städtische Infrastruktur investiert, u.a. in eine elektrische Straßenbeleuchtung oder die Erneuerung des städtischen Freibads am Küchensee:
„Seine Person belastet die Tatsache. daß er seine Unterschrift unter Dokumente setzte, die die Verhaftung und die Deportation von Polen betrafen.“ Die Einsetzung einheimischer Deutscher als provisorische Bürgermeister wie des Druckereibesitzers Gerhard Buchwald in Birnbaum (S. 46) war der Normalfall im besetzten Gebiet, allerdings wurden bald überall „Reichsdeutsche an ihre Stelle gesetzt“ (vgl. Wilfried Gerke: Beiträge zur Geschichte der Deutschen in Polen während des Zweiten Weltkriegs 1939-1945. Herne 2004, S. 38), anders Leon Borowiak in seinem Beitrag über die Besatzungsjahre (in: Miedzychód. Dzieje, gospodarka, kultura [Birnbaum. Geschichte, Wirtschaft, Kultur]. Warszawa 1981 S. 81-97, S. 85), der allerdings Thüte nicht nennt.

Buchwalds – einseitig aus der Perspektive der deutschen Besatzer geschriebene – Würdigung von Thütes Aktivitäten anläßlich von Thütes 80. Geburtstag (in: Birnbaum, Warthe 1971, S. 44-48) unterziehen Althoff und Weichsel einer eingehenden Kritik. Mit Hilfe eines polnischen Freundes haben sie auch einige polnische Texte benutzt. Ihnen unbekannt gebliebene neuere Arbeiten zu den Verluste der polnischen Bevölkerung des Kreises Birnbaum (Straty osobowe ludnosci polskiej powiatu miedzychodzkiego. Sieraków 2014-2015) oder zu den Aussiedlungen der polnischen Bevölkerung aus dem Kreis Birnbaum am 12. Dezember 1939 (Wysiedlenia ludnooeci polskiej z powiatu miedzychodzkiego 12 grud-nia 1939 roku. Sieraków 2014) erwähnen Thüte nicht, ebensowenig der auf S. 38 nach dem „Heimatgruss“ (208, 2014, S. 25) als Zeitzeuge und Initiator des Gedenksteins genannte, oben erwähnte Lucjan Sobkowski in seinen Erinnerungen „Wir schämen uns nicht unserer Väter. Bruchstücke von Ereignissen 1920-1945“ (Nie wstydzmy sie naszych ojców. Okruchy wydarzen 1920-1945. Miedzychód 2008).

Die Heranziehung neuerer deutschsprachiger Literatur zum Beispiel zur „Treuhand“ (erwähnt auf S. 60) hätte die historische Einordnung sicherlich verbessert. Kleinere Druckfehler (S. 78 „Ru[h]m und Ehre“) oder Unaufmerksamkeiten (die Rubrik „Unsere Heimat heute“ des „Heimatgrusses“ als Zeitschriftentitel, S. 98) wären vermeidbar gewesen. Überhaupt erweist sich der „Heimatgruss“ insbesondere in den Berichten von Malgorzata Czabañska-Rosada „Unsere Heimat heute“ als wichtige Informationsquelle.
Als Zeitzeugenbericht bietet das Heimatblatt nur Ruth Launhardt- Severinssons „Meine Kindheit und Jugend in Birnbaum und die Flucht“ (HGr 224, 2018, S. 24-27).
Thüte hat am 25. Januar 1945 Birnbaum mit dem letzten Eisenbahntransport verlassen. Nach seinem Bericht hatte „der Landrat des Kreises Westprignitz [...] im März 1945 vor“, ihm „die Verwaltung der Kreisstadt Perleberg zu übertragen“, was die Gestapo verhindert haben soll (S. 16).

Über die Nachkriegstätigkeit konnten die Autoren nur wenig herausfinden. Unklar bleibt, woher die Mittel zu seinem Hausbau in Herzebrock 1954 stammten (Spekulation S. 95: von der Kreissparkasse Birnbaum?).

Nach der erst in jüngerer Zeit aufgegebenen Rechtsmeinung der Gerichte der frühen Bundesrepublik war sein Verwaltungshandeln allerdings kein „Verbrechen“ (S. 100), sondern rechtlich korrektes Verwaltungshandeln. Thüte war ein durchschnittlicher nationalsozialistischer Verwaltungsbeamter, der als „Amtswalter“ im „Warthegau“ einen Karrieresprung erfuhr und dessen Handeln das Unrechtssystem absicherte. Der Philosoph Hermann Lübbe hat 1983 „vom integrativen Sinn des Beschweigens biographischer Vergangenheitslasten im bundesrepublikanischen Alltag“ gesprochen (Wiederabdruck des Vortrag in Lübbe: Vom Parteigenossen zum Bundesbürger – über beschwiegene und historisierte Vergangenheiten. München 2007, S. 11ff.).
Der Jenenser Historiker Norbert Frei hat 1996 in seinem Buch „Vergangenheitspolitik“ gezeigt, wie das allgemeine Verschweigen individueller Schuldanteile und die politische Amnestie der Beteiligten durch die entsprechende Gesetzgebung der frühen 1950er Jahre zur Integration der bundesdeutschen Nachkriegsgesellschaft beigetragen haben. Dieses „Beschweigen“ betrifft besonders die Regional- und Lokalgeschichte.

Gertrud Althoff und Dieter Weichsel haben dieses Schweigen durchbrochen und die – in dieser Form mir von anderen Orten im „Warthegau“ nicht bekannte – Biographie eines Beamten der mittleren Verwaltungsebene mit Vor- undNachbiographie geschrieben, die neue Einblicke in die Kriegsjahre im Kreis Birnbaum (Wartheland) eröffnet und die in der polnischen Sichtweise dominante Opfergeschichte ergänzt. Es fehlt die Perspektive der einheimischen Deutschen in der Spannbreite zwischen Täterschaft im Grenzsschutz und Anpassung, um zu überleben. Althoff und Wechsel haben – bei, was Birnbaum betrifft, Mängel im Detail – ein wichtiges Buch geschrieben.


Der Band ist für 10,00 Euro zuzüglich der tatsächlichen Versandkosten zu beziehen über
G. Althoff, Stolbergstr. 10,
48417 Münster


Email:
gertrud.althoff@t-online.de